Wer betroffen ist und woran Sie das erkennen
Zwei Fragen führen zu dieser Seite, und sie haben unterschiedliche Antworten. Die erste lautet: Muss ich? Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, kurz BFSG, verpflichtet einen Teil der Unternehmen dazu, digitale Angebote für Verbraucher barrierefrei bereitzustellen. Für Kleinstunternehmen gelten Ausnahmen. Ob Ihr Betrieb darunter fällt, beantwortet Ihre Rechtsberatung verbindlich, nicht Ihre Webagentur.
Die zweite Frage ist die, die Ihr Geschäft betrifft: Wie viele Menschen scheitern gerade an Ihrer Seite, ohne Ihnen davon zu erzählen? Wer eine Bestellung abbricht, weil das Formular am Handy nicht bedienbar ist, schreibt Ihnen keine Beschwerde. Er kauft woanders. Das gilt für den Online-Shop genauso wie für das Kontaktformular einer Praxis. Wer zuerst wissen will, ob ihn das Gesetz überhaupt betrifft, findet die drei entscheidenden Kriterien im Ratgeber Barrierefreie Website: Pflicht oder nicht?
Woran Sie es ohne Fachwissen erkennen: Legen Sie die Maus weg und versuchen Sie, allein mit der Tabulatortaste bis zu Ihrem eigenen Kontaktformular zu kommen. Kommen Sie an, ist vieles richtig. Verlieren Sie unterwegs den Überblick, wo Sie gerade sind, haben Sie Ihren ersten Befund. Dieser eine Test kostet Sie zwei Minuten und sagt mehr als jede Checkliste.